KTT Logo

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, Reparaturen, Restaurationen und Verkäufe (inkl. Einbau der KTT-Mechanik sowie Upgradesystemen) der Firma Klaviertechnik Tobehn, Langgasse, 9000 St. Gallen (nachfolgend «Auftragnehmer» genannt), gegenüber ihren Kunden.

2. Vertragsabschluss und Kostenvoranschläge

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Annahme einer Offerte durch den Kunden zustande. Kostenvoranschläge für grössere Reparaturen und Restaurationen werden nach bestem Fachwissen erstellt. Sollten sich während der Arbeit unvorhersehbare, notwendige Zusatzaufwände ergeben, wird der Kunde vorab informiert.

3. Termine und Stornierungen

Vereinbarte Termine für Stimmservice oder Reparaturen vor Ort sind verbindlich. Kann ein Termin vom Kunden nicht eingehalten werden, muss dieser mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichtantreffen vor Ort behält sich der Auftragnehmer vor, eine Weg- und Ausfallpauschale in Rechnung zu stellen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und beinhalten, sofern nicht anders ausgewiesen, die gesetzliche Mehrwertsteuer. Rechnungen für Dienstleistungen und Reparaturen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 10 Tagen rein netto zu begleichen. Die gelieferte Ware und verbaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Klaviertechnik Tobehn.

5. Gewährleistung und Garantie

Wir verbürgen uns für meisterhafte Handwerksqualität. Für den Einbau unserer patentierten KTT-Mechanik sowie für von uns durchgeführte Generalrestaurationen gewähren wir eine Garantie von 5 Jahren auf Material- und Arbeitsfehler. Verschleiss durch normale Nutzung (z.B. Abnutzung der Hammerköpfe) sowie Schäden durch unsachgemässe Behandlung, falsche Standortwahl (z.B. direkte Heizungsluft) oder extreme klimatische Schwankungen sind von der Garantie ausgeschlossen. Die Garantie für elektronische Zusatzsysteme (z.B. Silent-Systeme) richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Herstellers.

6. Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist St. Gallen.